Hallo Frau Bader, ich bin momentan im Erziehungsurlaub und wieder schwanger. Seit ein paar Monaten arbeite ich bei einer anderen Firma auf 630 DM Basis. Dazu ein paar Fragen: 1. Wer ist eigentlich mein Arbeitgeber ? Wem muß ich die Schwangerschaft melden und Erziehungsurlaub beantragen ? 2. Was bekomme ich während des Mutterschutzes ? Und von wem ? 3. Die Einkommensgrenze für die Beantragung von Erziehungsgeld, gilt die für das Netto oder Bruttoeinkommen und zählt mein Einkommen (630) auch dazu ? 4. Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten ? Vielen Dank für die Beantwortung, Adriane
Mitglied inaktiv - 30.11.2000, 13:14