Frage: Einhalten der Ruhezeiten

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie: Wir wohnen direkt gegenüber eines Sportplatzes der der Stadt gehört. Leider wird dieser Sportplatz jeden Tag (!) gemäht und immer pünktlich zu den Ruhezeiten. Das geschieht direkt vor dem Zimmer meines Sohnes ( 19 Monate ) der nartürlich in der Zeit seinen Mittagsschlaf hält. Ich habe bisher versucht - freundlich - mit den Ansprechpartner zu reden, was aber leider nichts brachte. Heute war es dann mal wieder soweit und ich bin zu dem Arbeiter hingegangen, der mir sagte, daß die, weil sie öffentlich sind, keine Ruhezeiten einhalten müssen. Ist das richtig und habe ich eine Möglichkeit auf die Ruhezeiten zu bestehen? Vielen Dank Gabi

Mitglied inaktiv - 21.06.2001, 13:52



Antwort auf: Einhalten der Ruhezeiten

Liebe Gabi, jedes BuLa hat ein Landesimmissionsschutzgesetze, desweiteren gibt es in einigen Gemeinden Satzungen zu diesem Thema. In den ImSchG, die ich kenne,ist Rasenmähen in der Mittagszeit zulässig. Gruss, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2001