Hallo, kann man das gem. Sogerecht auch einschränken z.B. wenn man sich, sage mal im Falle einer Trennung nicht einig wird, der eine sagt ja der andere nein, dass dann z.B. die Mutter die Vollmacht hat im Streitfall die Entscheidung zu treffen? Wahrscheinlich nicht, oder? In so einem Fall, wer trifft dann die Entscheidung? Thema z.B. Taufe. LGR Celina
Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 12:49