Frage: Eingeschränkter Kitabetrieb

Sehr geehrte Fra Bader, in unserem Kita-Betreuungsvertrag steht, dass unsere Kita 25 Schließtage im Jahr hat. Nun wurden die Schließzeiten für 2014 raus gegeben, in denen die normalen 25 Schließtage angegeben sind und ZUSÄTZLICH 4 Tage an denen man sein Kind nur bringen darf, wenn beide Elternteile eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen, in der steht, dass sie keinen Urlaub genehmigt bekommen für diese Zeit. Dürfen die das so einfach? mfg N.Jung

Mitglied inaktiv - 06.08.2013, 17:55



Antwort auf: Eingeschränkter Kitabetrieb

Hallo, wenn es gegen den Vertrag verstößt, nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013