hallo,
ich hab ja schon mal geschrieben, dass mein mann aus usa z.zt. im irak ist. wir verstehen uns ueberhaupt nicht mehr. kann er mir einen strick draus drehen, wenn ich vor seiner rueckkehr im januar 2007 mit unserem sohn ausziehe? ich kann diese ewigen vorhaltungen nicht mehr ertragen. oder koennte es dann sein, dass ich wegen kindesentziehung dran bin und vor gericht schlechte chancen hab das aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? ich wuerde ihm natuerlich die neue adresse mitteilen.
gruss
sylvia
Mitglied inaktiv - 24.06.2006, 22:14
Antwort auf:
einfach ausziehen
Hallo,
wohnen Sie in D? Wenn er doch eh nicht da ist können Sie doch ausziehen. Und auch sonst. Kindesentführung wäre nur Ausland.
Sie müssen aber sagen, wo Sie sind.
Hierzu aber noch ein Urteil:
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2006