Liebe Frau Bader,
Es ist zwar irgendwie seltsam das zu fragen, aber wissen will ich es ja doch.
Mein Mann hat aus erster Ehe zwei große Söhne. Nun hat der große die damalige Scheidung nicht ganz verkraftet und sitzt jetzt für mindestens zwei Jahre im Knast. Momentan ist es wohl noch U-Haft. Müssen wir trotzdem den Unterhalt zahlen? Wenn er wieder rauskommt, ist er auf jeden Fall 18 Jahre. Wenn wir wieder nach der Entlassung für ihn aufkommen, fände ich das ja gerecht, aber was ist in den zwei Jahren bis dahin?
Danke für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.06.2005, 13:02
Antwort auf:
eine kleine Frage, gern auch an alle.
Hallo,
nein, kein Anspruch. Siehe folgendes Urteil:
OLG Zweibrücken
2003-11-18
5 UF 196/02
Rechtsbereich/Normen: § 1361 BGB
Einstellung in die Datenbank: 2004-03-17
Bearbeitet von: Katharina Irmen
Quelle: Anwalt-Suchservice
Kein Unterhalt für Ehegatten im Gefängnis
Ein Häftling kann während der Zeit seiner Haft keinen Unterhalt von seinem früheren Ehegatten verlangen.
Der Bedarf des Häftlings ist im Gefängnis gedeckt, so dass für ergänzende Unterhaltsleistungen kein Grund besteht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2005