Guten tag,
Ich habe eine frage. Ich konnte im März ubd im jubi 2 Aufträge zusagen. Wir möchten aber gern nochmal ende des jahres schwanger werden. Diese Aufträge sind freiberuflich und ich werde insgesamt 300 Euros verdienen. Ich habe eine Haupttätigkeit als Erzieherin. Wenn das Kind im 2017 geboren wird wirkt das auf mein zukünftigen Elterngeld ?
von
celinon
am 26.12.2016, 10:59
Antwort auf:
Eine freiberufliche Tätigkeit und schwangerschaft
Hallo,
wirkt sich positiv auf das EG aus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Eine freiberufliche Tätigkeit und schwangerschaft
Ich habe etwas gefunden.
Einkommenssteuer: Erwirtschaftest du mit deiner Nebentätigkeit mehr als 410 Euro Gewinn im Jahr, musst du diesen versteuern. Dazu einfach eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen mit der Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) beim Finanzamt einreichen
Es bedeutet wenn man weniger als 410 Euro verdient muss man keine Steuer dafür bezahlen. Bedeutet wenn ich wieder schwanger wäre werden sie das elterngeld mit den 12 letzten Monaten verrechnen oder?
von
celinon
am 27.12.2016, 13:48