eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

Guten Tag, meine derzeitige Elternzeit (3 Jahre) endet mitte Juli 2013. Ab Ende Juli trete ich in den erneuten Mutterschutz für das 2. Kind ein. Weder für mich noch für meinen Arbeitgeber macht es Sinn, wenn ich für 8 Tage an meinen Arbeitsplatz zurück kehre. DIe Frage ist jedoch, welche finanziellen Folgen eine Arbeitsaufnahme oder eine Freistellung für das zu erwartende Mutterschaftsgelt und Elterngeld haben. Vielen Dank

von chulherz am 15.01.2013, 16:05



Antwort auf: eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2013



Antwort auf: eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

Hallo Du hast doch bestimmt noch Urlaubstage , oder ? Da macht es Sinn diese einzusetzen. Ansonsten steht es dem AG frei Dich bezahlt freizustellen ;-) Oder eben die 8 Tage durchziehen. Klar, Sinn macht das nicht, aber versicherungstechnisch sind die 8 Tage sonst Grauzone. Alles Gute

von Sternenschnuppe am 15.01.2013, 17:21



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