Frage: eine Frage

Hallo Frau Bader! Ich arbeite als Sekretärin im Öffentlichen Dienst, dort habe ich einen unbefristeten Ganzstagsvertrag (8Std./Tag). Die letzten 5 Jahre war ich im Erziehungsurlaub und wurde in der Zeit von einer Kollegin vertreten. Nächste Woche fange ich wieder an zu arbeiten, normalerweise müsste meine Vertretung mir den Platz räumen, also sie wär weg vom Fenster ... da ich aber nur halbtags arbeiten möchte, bekommt die Dame meine "andere" halbe Stelle. Das heißt, eine von uns müsste vor- und die andere nachmittags arbeiten. Das Problem ist, daß wir beide vormittags arbeiten wollen. Da ich 2 kleine Kindergartenkinder habe, geht es bei mir überhaupt nicht, da habe ich gar keine Alternativen. Für sie kommt aber auch nur die Vormittagsstelle in Frage. Laut Personalamt haben wir die gleichen Rechte und sie sagen, wir müssen das untereinander klären. Ist es wirklich so? Was ist wenn beide hartneckig bleiben? Schließlich bin ich die Stelleninhaberin! Danke für Ihre Antwort! Gruß, Julia

Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 13:11



Antwort auf: eine Frage

Hallo, nein, dazu gibt es keine Regelung und auch keine "alten Rechte". Ich würde es vergleichsweise versuchen (wochen -oder tageweise) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2008