Hallo, passieren kann ja nicht mehr oder weniger, als wenn es im bett schlafen würde. Es wird ja überwacht durch das Babyphone. Es geht mir darum, ob die Nachbarin uns was anhängen kann, von wegen Vernachlässigung. Was ja totaler Quatsch ist, aber mir geht es darum, ob es da eine gesetzliche Grundlage gibt!? Mfg Elsesmama
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 09:33