eine Frage zu ihrer Antwort vom 09.07.07

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: eine Frage zu ihrer Antwort vom 09.07.07

Hallo Frau Bader, entschuldigung, aber wie soll ich ihre Antwort verstehen? Siehe: http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=50609&forum=115 Hart gesagt interessiert mich nicht, wer was PRIVAT mit seinen Kindern macht, sondern, ob es einen rechtlichen Hintergrund gibt! Wie schon geschrieben handelt es sich um ein Privates Einfamilienhaus mit Garage im Anschluss, die natürlich geschlossen ist, genau wie das Auto. Außerdem befindet sich ein Babyphone im Wagen. Ich würde sagen in der geschlossenen Garage, mit dem verschlossenem Auto, ist das Kind sicherer, als im Kinderzimmer ;) aber darum geht es mir nicht, sondern darum, ob man es DARF! Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken!?!

Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 22:21



Antwort auf: eine Frage zu ihrer Antwort vom 09.07.07

Hallo, worum geht es Ihnen denn? Haftung, wenn dem Kind was passiert? Vernachlaessigung vom nachbarn vorgeworfen? Liebe Gruesse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2007



Antwort auf: eine Frage zu ihrer Antwort vom 09.07.07

Hallo, passieren kann ja nicht mehr oder weniger, als wenn es im bett schlafen würde. Es wird ja überwacht durch das Babyphone. Es geht mir darum, ob die Nachbarin uns was anhängen kann, von wegen Vernachlässigung. Was ja totaler Quatsch ist, aber mir geht es darum, ob es da eine gesetzliche Grundlage gibt!? Mfg Elsesmama

Mitglied inaktiv - 11.07.2007, 16:15