Hallo Frau Bader, entschuldigung, aber wie soll ich ihre Antwort verstehen? Siehe: http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=50609&forum=115 Hart gesagt interessiert mich nicht, wer was PRIVAT mit seinen Kindern macht, sondern, ob es einen rechtlichen Hintergrund gibt! Wie schon geschrieben handelt es sich um ein Privates Einfamilienhaus mit Garage im Anschluss, die natürlich geschlossen ist, genau wie das Auto. Außerdem befindet sich ein Babyphone im Wagen. Ich würde sagen in der geschlossenen Garage, mit dem verschlossenem Auto, ist das Kind sicherer, als im Kinderzimmer ;) aber darum geht es mir nicht, sondern darum, ob man es DARF! Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken!?!
Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 22:21