eine Frage bitte wegen arbeitslos und Erz.url.ende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: eine Frage bitte wegen arbeitslos und Erz.url.ende

Hallo Frau Bader, heute habe ich auch eine Frage an Sie. Ich bin bis 24.1.07 in Erz.urlaub. Ich bin als Arzthelferin angestellt. Es wurde mir damals bei Vertragsunterzeichnung gesagt, wenn ich Kinder bekommen sollte, könne ich nur noch Vollzeit wiederkommen. Das will ich aber nicht. Im Juni 2005 habe ich in einer anderen Praxis eine Stelle auf 400 Euro Basis bekommen. Die würde ich natürlich gerne behalten. Mein alter Chef möchte nun, daß ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Hätte ich vielleicht lieber kündigen sollen? Oder hätte er mir kündigen müssen? Müsste ich mich arbeitslos melden? Könnte ich weiter auf 400 euro Basis arbeiten? Was soll ich machen? Wie sieht es rein rechtlich aus? Was wäre besser für mich? Vielen Dank für Ihre Antwort. Melanie

Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 22:26



Antwort auf: eine Frage bitte wegen arbeitslos und Erz.url.ende

Hallo, ein Aufhebungsvertrag bringt in der Regel eine Abfindung mit sich, führt aber auch zu einer Sperre, wenn der AG nicht sowieso gekündigt hätte. Die Abfindung wird u.U auf das ARbGeld angerechnet. Bei einem 400 € müssen Sie sich um die KK kümmern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2006



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