Bin Ich verpflichtet meinem Arbeitgeber eine Kopie des Mutterpasses zu geben? Die Bescheinigung des FA reicht doch aus! Kann Er Gerichtlich einblick verlangen? Das problem ist nehmlich, daß Ich einen 3Monats Vertrag hatte und den unbefristet verlängert bekommen habe ohne das Ich meinen Arbeitgeber vorher Informiert habe das Ich Schwanger bin. Wenn Er jetzt das Datum sieht, wann die Schwngerschaft festgestellt wurde, könnte Er mich doch rückwirkend Kündigen, ODER???
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 17:52
Antwort auf:
Einblick in den Mutterpass für den Arbeitgeber
Hallo,
Sie müssen ihm weder den Mutterpass zeigen noch Angst haben, dass er Ihnen kündigt.
Erstmal besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung, außerdem sind Sie (fast)unkündbar.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2002
Antwort auf:
Einblick in den Mutterpass für den Arbeitgeber
Hallo!
Der Arbeitgeber hat keinerlei Recht darauf, Einblick in Deinen Mutterpaß zu fordern. Außerdem bist Du laut Gesetz auch nicht dazu verpflichtet, den Tag der Feststellung Deiner Schwangerschaft preiszugeben oder sie sofort zu melden. Im Gesetzestext taucht nur die Formulierung "man soll..." auf und dies unterscheidet sich klar von "man muß...". Eine rückwirkende Kündigung kann er daher kaum aussprechen, da er Dir - mangels Unterlagen - kaum nachweisen kann, daß Du schon vorher von Deiner Schwangerschaft wußtest.
Alles Gute!
Heike
Mitglied inaktiv - 11.09.2002, 10:45