Guten Tag Frau Bader,
mein Sohn ist 15 Jahre alt und möchte den Namen meines zukünftigen Ehemannes annehmen. Er hat den Nachnamen seines leiblichen Vaters, der 2009 verstorben ist. Wir waren nicht verheiratet und ich hatte durchweg das alleinige Sorgerecht. Er möchte das, da er keinen Bezug mehr zu dem Namen hat, für die Großeltern väterlicher Seits existiert er nicht mehr.
Vielen Dank für ihre Hilfe
von
lollipop110
am 24.02.2017, 17:23
Antwort auf:
Einbenennung beim Sohn möglich?
Hallo,
ich denke, es ist möglich ohne Zustimmung vom Gericht
Olau
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Einbenennung beim Sohn möglich?
Es muss immer dem Kindeswohl schaden, wenn es nicht passiert.
Das könnte bei Euch der Fall sein.
Versuche es. Er ist alt genug, die Gründe sind schlüssig und vielleicht stärkt es ihn.
Wie ist denn die Bindung zu Deinem Mann ? Väterlich ?
von
Sternenschnuppe
am 24.02.2017, 17:49
Antwort auf:
Einbenennung beim Sohn möglich?
Hallo!
Ja, sie haben ein väterliches Verhältnis. Ich weiß nur nicht, ob da ein Familiengericht für einen Verstorbenen sprechen muss. Man ist doch allein erziehend und den Kindsvater stört es nicht mehr. Im Internet findet man nur beim Bayrischen OLG einen Beschluss, wonach das Familiengericht in diesem Fall nicht tätig werden muss
von
lollipop110
am 24.02.2017, 20:29
Antwort auf:
Einbenennung beim Sohn möglich?
Ich würde zum Standesamt gehen und die fragen. Sterbeurkunde vom vater mitnehmen und nachfragen.
Sonst kannst du immer noch zum anwalt
von
sterntaler82
am 24.02.2017, 20:49