Frage: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Nachdem Ausbildung werde ich arbeiten,kann ich trotz mein Kind da ist auch arbeiten gehen ?

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 15:00



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Hallo, sorry, so kann ich nicht antworten. Sie müssen die Frage schon präziser stellen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2009



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

ja klar kannst du arbeiten gehen, muss nur schauen das dein kind in der zeit betreut ist.

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 19:26



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Achso,ok danke für deine Beitrag zu meiner Frage.

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 20:12



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Du kannst natürlich arbeiten gehen. Musst nur die Schutzfristen einhalten (Mutterschutz ist 6 Wochen vor der Geburt und 8 danach). Wenn Du arbeitest, gibt es auch kein Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 20:30



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Da bin ich also schon in dem Beruf drin oder wie verstehe ich das ?

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 20:38



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

Hatten sie denn mein erste Beitrag schon gelesen oder meinen sie von andere Fragestellung ?

Mitglied inaktiv - 14.05.2009, 16:52



Antwort auf: Ein Kind und ein Arbeitsplatz

bist du jetzt in der ausbildung? Bist du schwanger oder hast du bereits ein kind? aus deiner 1. frage geht all das nicht hervor, weswegen es auch schwer ist zu antworten.

Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 14:37



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