Frage: Eigentumsvorbehalt

Hallo Frau Bader, ich weiß, wir sind hier bei rund-ums-baby und nicht bei rund-um-schulden, aber leider bin ich mir nicht so sicher, wie sehr man sich in Rechtsforen auf die Aussagen von Hobbyrechtsanwälten verlassen kann und deshalb hoffe ich darauf, dass Sie mir vielleicht trotzdem folgende Frage beantworten können: Wir haben aus finanzieller Not heraus zwei Notebooks auf Raten gekauft, die wir weiterveräußert haben. Nun ist es doch so weit gekommen, dass wir zur Schuldnerberatung mußten und uns wahrscheinlich zu einer Privatinsolvenz entschließen werden. Was kann uns rein rechtlich passieren, wenn die Verkäufer ihren Eigentumsvorbehalt geltend machen und wir die Notenooks aber gar nicht mehr besitzen? Wäre das Betrug oder Unterschlagung? Welche Folgen hätte das für uns? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!!

Mitglied inaktiv - 01.05.2006, 22:21



Antwort auf: Eigentumsvorbehalt

Hallo, gehört nicht her, aber: Ja, das wird mehr als problematisch. Sie haben etwas verkauft, was Ihnen nicht gehört. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2006



Antwort auf: Eigentumsvorbehalt

Was bedeutet "mehr als problematisch" genau??

Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 14:13