Frage: Eigentum

ich überlege mir eine Eigentumswohnung für mich und meine kiddies zu kaufen.Mein Mannund ich leben getrennt bleiben aber aus steuergründen erstmal verheiratet.Kann ich durch Anwalt oder so es festlegen lassen,dass mein Mann keinen Anspruch auf diese Wohnung hat. oder auf die gesetzliche hälfte Danke

Mitglied inaktiv - 31.05.2004, 12:21



Antwort auf: Eigentum

Hallo, nur gemeinsam über einen Notar. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2004



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