Frage: Eigenkündigung und nun Gezeter...

Ich habe am vergangenen Freitag mein Arbeitsverhältnis in der Probezeit fristgerecht mit zweiwöchigen Frist gekündigt. Vor drei Wochen gab es einen Disput mit der Lebensgefährtin meines Chefs, da ich im Juni zum zweiten Mal wegen einer Krankheit meines Sohnes ausgefallen bin (einmal 3 Tage im April, dann 2 Tage im Juni) und gefragt habe, ob die während der Betreuung meines Sohnes angeordnete Heimarbeit (ich sollte einen Fachtext übersetzen, Übersetzungen sind nicht Teil der Stellenbeschreibung), die ich auch erledigt habe, als Überstunden aufschreiben kann. Es erfolgte ein Einlauf vor den Ohren aller Kollegen, daß ich schließlich in meinem Bewerbungsschreiben angegeben habe, die Betreuung meiner Kinder sei sichergestellt und da dies offensichtlich nicht der Wahrheit entspräche, können man im Rahmen des Grundsatzes von "Geben und Nehmen" wohl erwarten, daß ich den Schaden so gering wie möglich halte. Ich antwortete lediglich, daß ich dies zur Kenntnis nehme. Letztlich war es eh egal, da Überstunden zum Monatesende großzügig gestrichen werden. Ich habe meinen Chef, mangels wirklichem Interesse an diesen Überstunden nicht darauf angesprochen, er mich aber auch nicht, stattdessen war er mehr als freundlich, lobte meine Arbeitsleistungen, während seine LG nur noch das Nötigste mit mir sprach. Bereits zu diesem Zeitpunkt war mir allerdings klar, daß das Betriebsklima aufgrund weiterer Vorfälle, nicht nur mit mir, kein passendes Umfeld für mich ist und ich suchte mir etwas anderes. Wie eingangs geschrieben, kündigte ich am Freitag. Mein Chef beglückwünschte mich widererwarten mehr oder minder zu dieser Entscheidung, da er mich eh an diesem Tage habe entlassen wolle. Er ging, drei Wochen nach dem Vorfall, darauf ein, daß ich zu seiner Mitarbeiterin (offiziell sind sie nicht liiert) pampig geworden sei, warf mir erhebliche Defizite der Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Lage vor. Aus reiner Nettigkeit habe er darauf verzichtet, im Arbeitsvertrag auf eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB zu verzichten, nicht zuletzt, da er meinen Worten vertraut habe, daß die Betreuung der Kinder sichergestellt sei (Anmerkung: im Bewerbungsgespräch ging ich auf die Kindergartenbetreuung ein, sagte, sie seien bisher selten krank gewesen, seine Antwort: "Krank ist krank, da sind wir nicht so".) Unabhängig davon könne er schlichtweg erwarten, daß ich dann eben von zu Hause aus arbeite. (Ja, könnte er, wenn er nicht bereits im Vorfeld diverse Unverschämtheiten geleistet hätte, die eben zur Folge haben, daß es in Wald herauskommt, wie es hineinschallt). Ich habe mit der Kündigung um eine sofortige Vertragsauflösung unter Berücksichtigung meiner verbleibenden Urlaubstage (2) gebeten. Es ergeben sich einige Fragen: 1. Nach meinem Kenntnisstand sind Urlaubstage bei Kündigung aufzurunden. Rein rechnerisch habe ich einen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen (5 volle Monate Tätigkeit, 28 Tage Jahresurlaub, 10 Tage habe ich genommen), er meint, er müsse nichts aufrunden. 2. Sehe ich es richtig, daß er § 616 gar nicht hätte ausschließen können, da meine Kinder privat versichert sind und somit das Sozialgesetzbuch gar nicht greift. 3. Ich befürchte, daß er einer vorzeitigen Vertragsauflösung nicht zustimmen wird. Da er bereits in der Vergangenheit ohne objektiven Anlass (er ist sehr launisch) seltsame Anwandlungen hatte (Kartons, die ich gefaltet in die blaue Tonne gesteckt habe wieder herausgeholt und kommentarlos auf meinem Schreibtisch gestapelt, da ich sie nicht "ordnungsgemäß kleingerissen habe" wie man mich im Nachhinein aufklärte, Kommentare wie: "Wenn man solche Mitarbeiter hat wie ich, macht man besser alles selbst" oder auch das Verschwindenlassen ihm vorgelegter Arbeitsergebnisse, sowohl von mir als auch von Kollegen, um danach zu behaupten, er habe sie nie bekommen und man sei unfähig), gehe ich davon aus, daß die verbleibenden 8 Tage die schlimmsten meines Lebens werden. Habe ich Möglichkeiten, auf einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu bestehen? Er argumentiert, meine Arbeit müsse ja gemacht werden, was quatsch ist, da ich von 6 Stunden am Tag 5,5 an die Wand starren könnte und mich ansonsten mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen über Wasser halte (Ordner sortieren, Arbeitsmaterial von links nach rechts schieben etc.) 4. Er bat seine Lebensgefährtin laut genug damit ich es höre, seinen Anwalt anzurufen. Wir kommen allerdings beim besten Willen nicht darauf, mit was er mir nun kommen will. Für Ihre Antwort danke ich ihnen im voraus.

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 09:40



Antwort auf: Eigenkündigung und nun Gezeter...

Halo, bitte Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Ciao, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2010



Antwort auf: Eigenkündigung und nun Gezeter...

Du solltest eine kurze allgemeine Frage stellen - ansonsten wird Frau Bader nicht antworten können.... Auch ist fraglich, ob Dein Anliegen zum Thema "Rund ums Baby" (z.B. Recht am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld und Elterngeld) paßt - bitte die Hinweise lesen.

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 11:36