Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet zum 1. Geburtstag meines Kindes am 27.6., ich bin unbefristet angestellt.
Auf der Suche nach einem neuen Job werde ich natürlich auch nach meiner Kündigungsfrist befragt. Dazu habe ich 2 Fragen:
Muss ich angeben, dass ich in Elternzeit bin, bzw. ein Kind habe?
Da ich die 3 Monate Kündigungsfrist in der EZ nicht mehr einhalten kann, könnte ich demnach frühestens ordentlich bei meiner Rückkehr kündigen, oder? Da ich 6 Wochen zum Quartalsende habe, wäre dies demnach erst zu Ende September möglich, korrekt? Oder sollte ich es einfach versuchen, Mitte Mai für Ende Juni zu kündigen und zu schauen, ob der AG sich auf die 3 Monate Kündigungsfrist in der EZ beruft?
Danke und Gruß
C. Böckmann
von
carmikaze
am 09.04.2014, 11:43
Antwort auf:
Eigenkündigung nach Elternzeit
Hallo,
die Frist ist einzuhalten. Aber welcher Ag will jemanden halten, der nicht bleiben will?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Eigenkündigung nach Elternzeit
Nur wenn du genau zum Ende der angemeldeten Elternzeit kündigen möchtest, hast du die Frist von 3 Monaten einzuhalten.
Drumherum kannst du jederzeit mit der vertraglichen Frist kündigen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.04.2014, 12:58
Antwort auf:
Eigenkündigung nach Elternzeit
Danke!also auch wirklich,wenn ich schon innerhalb der Elternzeit mit regulärer Kündigungsfrist für r 3 tage nach Ende der EZ kündigen möchte?
von
carmikaze
am 09.04.2014, 13:05
Antwort auf:
Eigenkündigung nach Elternzeit
Jepp!
von
SumSum076
am 09.04.2014, 13:14