Frage: Eigenkündigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 1. Geburtstag meines Kindes am 27.6., ich bin unbefristet angestellt. Auf der Suche nach einem neuen Job werde ich natürlich auch nach meiner Kündigungsfrist befragt. Dazu habe ich 2 Fragen: Muss ich angeben, dass ich in Elternzeit bin, bzw. ein Kind habe? Da ich die 3 Monate Kündigungsfrist in der EZ nicht mehr einhalten kann, könnte ich demnach frühestens ordentlich bei meiner Rückkehr kündigen, oder? Da ich 6 Wochen zum Quartalsende habe, wäre dies demnach erst zu Ende September möglich, korrekt? Oder sollte ich es einfach versuchen, Mitte Mai für Ende Juni zu kündigen und zu schauen, ob der AG sich auf die 3 Monate Kündigungsfrist in der EZ beruft? Danke und Gruß C. Böckmann

von carmikaze am 09.04.2014, 11:43



Antwort auf: Eigenkündigung nach Elternzeit

Hallo, die Frist ist einzuhalten. Aber welcher Ag will jemanden halten, der nicht bleiben will? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Eigenkündigung nach Elternzeit

Nur wenn du genau zum Ende der angemeldeten Elternzeit kündigen möchtest, hast du die Frist von 3 Monaten einzuhalten. Drumherum kannst du jederzeit mit der vertraglichen Frist kündigen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.04.2014, 12:58



Antwort auf: Eigenkündigung nach Elternzeit

Danke!also auch wirklich,wenn ich schon innerhalb der Elternzeit mit regulärer Kündigungsfrist für r 3 tage nach Ende der EZ kündigen möchte?

von carmikaze am 09.04.2014, 13:05



Antwort auf: Eigenkündigung nach Elternzeit

Jepp!

von SumSum076 am 09.04.2014, 13:14



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