Eigenanteile bei Krankenhausbehandlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eigenanteile bei Krankenhausbehandlung

Hallo Frau Bader, soeben habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen indem vermerkt ist, daß ich in der Zeit vom 29.12.2002 bis 02.01.2003 Eigenanteile in Höhe von 9 EUR für die Krankenhausbehandlung leisten muß. Dabei handelte es sich um die Geburt meines Kindes. Ich habe aber für 2002 schon die Eigenanteile aufgrund Frühwehen vollständig geleistet. Muß ich die 9 EUR noch zahlen? Wir haben inzwischen März 2005. Habe auch bei der Entlassung im Krankenhaus keine Rechnung für die stationäre Behandlung bekommen. Wie soll ich mich verhalten? Wäre über eine kurze Info sehr dankbar. Nicole

Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:17



Antwort auf: Eigenanteile bei Krankenhausbehandlung

Hallo, ich meine, Sie müssen nichts bezahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Eigenanteile bei Krankenhausbehandlung

hallo, glaube nicht das du die bezahlen musst, ist bestimmt nur ein versehen der krankenkasse, rufe sie einfach mal an und sage es dennen. war zwar im jahr 2000 schwanger und muste auch wegen frühwehen mehre male ins kh da muste ich auch zahlen, aber nicht während den wochen als ich im kh mit der kleine (frühgeburt) lag. nicole

Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 17:40



Antwort auf: Eigenanteile bei Krankenhausbehandlung

Hallo, ich würde aufjedenfall mal bei der KK anrufen. Soviel ich weiß muß man bis zu 10 tagen nach der Geburt nix selber zahlen. Könnte sich natürlich schon wieder geändert haben. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 19:23