Frage: eidesstaatliche erklärung

hallo er kann zahlen daran liegt es nicht nur ihm geht es darum das wenn er es zahlt das er im monat nicht viel zm leben hat! wie oder wo kann man sowas machen?

Mitglied inaktiv - 29.09.2004, 15:27



Antwort auf: eidesstaatliche erklärung

Eine eidesstattliche Versicherung wird dann vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn der Gläubiger, sprich bei dem die Schulden offenstehen, den Antrag bei Gericht stellt. Er wird diesen Antrag, solange Zahlungen geleistet werden, sinnvollerweise nicht stellen. Eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellt nicht eine Stundung oder gar Schuldenfreistellung dar, darüber sollte man sich im klaren sein. Man muss alle Vermögensverhältnisse, wie Bausparverträge, Lebensversicherungen, Arbeitgeber etc. offenlegen, was sodann eine Pfändung dieser Versicherungen bzw. Verträge oder sogar des Lohnes zur Folge haben kann. Des weiteren erfolgt ein Eintrag in die SCHUFA, was auch "böse" Überraschungen zur Folge haben kann. Es ist also genau zu überlegen, man sollte sowas nicht vorschnell abgeben! Vielmehr sollte man sich überlegen eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren, die für beide Parteien akzeptabel ist, schließlich hat man für das geschuldete Geld ja auch irgend welche Leistungen in Anspruch genommen. Wenn man kein Geld hat, muss man sich eben früher überlegen, ob man sich etwas kauft oder leistet. Jeder Gerichtsvollzieher bzw. Gläubiger läßt mit sich reden, vorher würde ich es jedenfalls auf alle Fälle versuchen, die Angelegenheit OHNE eidesstattliche Versicherung aus der Welt zu schaffen. Viele Leute wissen überhaupt nicht, was das in Zukunft für sie bedeutet. Holt Euch mehr Rat bei Anwälten oder direkt bei Gericht ein, wenn Ihr Unwissent seid. Viele Grüße Daniela

Mitglied inaktiv - 29.09.2004, 17:30



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