Hallo, ich habe die Möglichkeit für die nächsten 3Monate ehrenamtlich für 7h pro Woche zu arbeiten. Dafür wird mir eine monatliche Aufwandsentschädigung von 240€ gezahlt. Ich befinde mich in Elternzeit erhalte jedoch außer Betreuungsgeld keine Bezüge mehr. Meine Frage: Muß ich meinem Arbeitgeber das Ehrenamt mitteilen? Muß ich dabei auch die Höhe der Aufwandsentschädigung mitteilen? Kann mir der AG das Ehrenamt verbieten? Lt. Arbeitsvertrag müssen bei mir Nebentätigkeiten genehmigt werden. Vielen Dank!
von filinchen77 am 04.02.2015, 10:59