Frage: Ehename - Familienname

Hallo Frau Bader, ich heirate bald. Der Sohn von meinem Verlobten und mir trägt meinen Nachnamen. Wir dachten, dass wir den Familiennamen mit der Heirat nochmal ändern können. Nun wurde uns gesagt, wenn der Familienname einmal festgelegt ist, geht das nicht mehr bzw. nur drei Monate lang nach Festlegung. Einen Ehenamen haben wir noch nicht festgelegt und wollen dies auch (noch) nicht tun. Meinem Verlobten ist es nun aber wichtig, dass sein Kind seinen Namen trägt. Stimmt es, dass wir den Ehenamen auch noch nach der Hochzeit problemlos ändern können und ich dann z.B. einen Doppelnamen und mein Sohn dann doch den Nachnamen seines Vaters tragen könnte? Danke

von roza_soza am 23.09.2015, 12:51



Antwort auf: Ehename - Familienname

Hallo, aber wenn Sie heiraten und den eigenen Familiennamesn ändern können Sie auch den des Kindes ändern. Vorher nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2015



Antwort auf: Ehename - Familienname

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann muss man sich auf einen Familiennamen festlegen. So werden dann auch alle weiteren Kinder in der Ehe heissen. Du kannst bei Heirat einen Doppelnamen wählen. Mein Mann nahm einfach unseren, wir waren in der Mehrzahl ;-)

von Sternenschnuppe am 23.09.2015, 14:45



Antwort auf: Ehename - Familienname

Verstehe ich nicht. Dein Kind bekommt automatisch deinen Nachnamen, da kann man nichts festlegen (wenn unehelich). Auf Antrag hättet ihr nur sagen können, das das Kind schon zur Geburt den Nachnamen des Vaters haben soll. Dann hätte eine Umbenennung, jetzt zB in deinen, schwierig sein können. Meiner Meinung nach habt ihr also noch gar keinen Familiennamen festgelegt. Frage wäre also, wo habt ihr diese Aussage her?

Mitglied inaktiv - 23.09.2015, 18:50



Antwort auf: Ehename - Familienname

Wir haben vorgeburtlich die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerecht Erklärung gemacht und konnten dann nach der Geburt entscheiden, welchen Nachnamen wir als Familiennamen benutzen möchten. Natürlich gilt der dann auch für alle folgenden Kinder. Mir geht es darum, ob es stimmt, dass wir mit der Wahl eines Ehenamens auch den Namen des Kindes.nochmal ändern können (müsste ja eigentlich, sonst heißt das Kind am Ende anders als Mutter UND Vater) und ob wir das problemlos auch noch in zwei Jahren machen können. Kind ist noch sehr klein, wäre also nicht so wild für den Zwerg.

von roza_soza am 23.09.2015, 19:52



Antwort auf: Ehename - Familienname

Familienname legt man automatisch fest, wenn man ein gemeinsames Kind und gemeinsames Sorgerecht hat und das gilt dann auch für alle weiteren Kinder der gleiche Mutter+Vater. Ehename und Familienname sind aber wohl zwei verschiedene Sachen. Sagt das Standesamt.

von roza_soza am 23.09.2015, 19:56



Antwort auf: Ehename - Familienname

Schau mal hier: http://www.neuwied.de/fileadmin/inhalte/standesamt/Merkblaetter/Merkblatt_Namensaenderung_Kinder.pdf Wir haben die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt gemacht. Der einfach halber trägt unser Sohn erst einmal meinen Nachnamen. Falls wir irgendwann heiraten, dann würden wir den Namen des Vaters beide annehmen. Und uns wurde damals auch gesagt, das wäre so kein Problem. War jetzt doch etwas erstaunt.

Mitglied inaktiv - 23.09.2015, 22:04



Antwort auf: Ehename - Familienname

Im Falle einer Hochzeit kann das Kind, oder die Kinder einfach einbenannt werden. Dann wird ein Ehename bestimmt. Unverheiratet wird ein Familienname bestimmt, den dann alle Kinder bekommen, die die gleichen Eltern haben.

von Sternenschnuppe am 23.09.2015, 22:25



Antwort auf: Ehename - Familienname

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur raten. Mach es nicht kompliziert. Bei Eheschließung haben wir keinen Familiennamen festgelegt. Jeder hat seinen Nachnamen behalten. Als unser Kind geboren wurde, hat es den Namen des Vaters/also meines Mannes bekommen und wir einen gemeinsamen Ehenamen- den meines Mannes festgelegt und ich einen Doppelnamen genommen. Um ehrlich zu sein, würde ich das nicht mehr machen. Ich würde einfach den Namen von meinem Mann bei der Eheschließung annehmen und das Kind bekommt den auch. Das ist am Anfang sicherlich ungewohnt und bedarf einiger Änderungen (Papiere...), doch dann ist es einfacher und nicht ständige Verwechslungen, Verwirrungen etc. Benutze im Alltag nur noch den Nachnamen von meinem Mann und meinem Kind, nur bei offiziellen Themen benutze ich meinen Doppelnamen. Leider kann ich es nicht mehr ändern - außer bei Scheidung - doch das will ich ganz bestimmt nicht - außer er heiratet mich nochmal ;-) - es war sooo schön :-)

von Managerin01 am 22.10.2015, 21:28