Guten Tag Frau Bader!
Ist es möglich, in einem Vertrag zu vereinbaren, dass die Eheleute im Falle einer Scheidung gegenseitig auf Unterhaltszahlungen und den Versorgungsausgleich verzichten? Kindesunterhalt sei aus der Regelung ausgenommen. Ich habe mal gehört, so etwas sei sittenwidrig...
Für Hinweise bedanke ich mich.
Sisi
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 10:28
Antwort auf:
Ehegattenunterhalt
Hallo,
ja, notariell und wenn keinen bedürftig wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2005
Antwort auf:
Ehegattenunterhalt
machen könnt Ihr das schon...
Und das ist dann solange wirksam, bis einer von Euch "bedürftig" wierd, also von der Allgemeinheit Soziale leistungen erhalten will. dann gilt die Abmachen nicht mehr, dann ist erst der Exgatte leistungspflichtig, bevor wir alles es werden...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 10.07.2005, 22:38