Hallo, es gibt doch jetzt das neue Urteil vom Ehegattensplitting, das besagt, daß die steuerlichen Vorteile aus der neuen Ehe, nicht der geschiedenen Ehe zugute kommen darf. Bezieht sich das jetzt nur auf den Expartner Unterhalt oder auch auf den Kindesunterhalt. Danke im voraus
Mitglied inaktiv - 27.11.2003, 20:44