Meine Schwester hat im Juli 17 ihr 1.Kind bekommen. EZ für 2 Jahre. EG für 19 Monate. Im Febr. 18 erwartet sie ihr 2.Kind. Leider gibt es schon jetzt Probleme in der Schwangerschaft, so dass ihre Frauenärztin sie gestern (nach Ultraschall, welcher Auffälligkeiten zeigte) schwangerschaftsbedingt für 4 Wochen krank schrieb (u.a Kreislaufprobleme, Schilddrüsenunterfunktion, Eisenmangel). Sie ist noch in EZ, möchte diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Zu dem Tag möchte sie sich auch das restliche EG von 1.Kind auszahlen lassen. So wie es zurzeit aussieht wird sie weiter (vermutlich bis zur Geburt) schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Ich lese immer, dass schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen Auswirkungen auf das EG haben. Wie ist das gemeint? Wird da das EG 1.Kind dann zur Berechnung mit rein genommen oder werden die Wochen für die Berechnung EG 2.Kind ausgeklammert und dann von vor der Geburt des 1.Kindes genommen? Da meine Schwester sehr geschwächt ist und sie sich teilweise jetzt schon nicht um ihr 1.Kind kümmern kann. Hat sie da Anspruch auf Hilfe? Bsp in Form dass jemand mit dem Kind spazieren schiebt (schafft sie vom Kreislauf her nicht)? Ihr Mann ist voll berufstätig und kommt erst gegen 18-19 Uhr nach Hause. Die Idee ihn als Haushaltshilfe zu nehmen (vertraute Person für Kind) wurde wieder verworfen mit der Sorge, dass sein AG das auf Dauer nicht duldet (er war in diesem Jahr bereits mehrfach mind. 3 Wochen am Stück krank) und das es negativ auf sein EG angerechnet wird (er möchte mind 2 Monate EZ nehmen mit EG-Bezug).
von Ani123 am 23.08.2018, 00:36