Guten Tag Frau bader,
sicher zum 1000. mal
ich bin in Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Würde jetzt gern einen 400€-Job machen, jedoch bei einem anderen AG als meinen jetzigen.
Geht das überhaupt? Muss er es genehmigen? Benötig eich bei einem 400€ Job die "Steuerkarte"?
und wie berechnet sich dann das EG? Werden die 400€ abgezogen? Oder 67% von 400?
Viele Grüße
von
lev13
am 12.06.2013, 11:25
Antwort auf:
EZ und Minijob
Hallo,
wenn der Arbeitgeber zustimmt, geht das. Alles über dem Grundbetrag wird voll angerechnet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
EZ und Minijob
Hallo,
Zuverdienst wird im ersten Jahr angerechnet (in den ersten 14 Monaten bei Alleinerziehenden). Arbeiten darfst Du maximal 30h/Woche.
Man darf arbeiten gehen. Beim AG und bei anderen Firmen wenn der AG schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Die Berechnung im 1. Jahr sieht dann so aus:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn
E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn
E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn)
E = 0,67*Ga + 0,33*Gn
Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig.
Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen!
Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer!
Im 2. Jahr wir wie gesagt nichts mehr angerechnet.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.06.2013, 12:19