Sehr geehrte Frau Bader, genau Ende diesen Jahres endet meine beantragte zweijährige EZ. Im Juli hatte ich mich deshalb an meinen AG gewandt und nach meinem Einsatzfeld gefragt und auch schriftlich bereits TZ beantragt. Seit diesen DREI Monaten kriege ich keine Antwort, nur eine Dame aus der Personalabteiung und die Sekretärin meines (im Laufe meiner EZ neuen) Vorgesetzten rufen sporadisch zurück, um sich für ihn zu entschuldigen, aber eine Aussage dürfen beide angeblich nicht treffen. Gibt es denn da nicht auch für mich Fristen, innerhalb derer ich informiert werden muß? Ich muß doch über Inhalt meiner Aufgabe sowie Lage und Verteilung meiner AZ rechtzeitig Bescheid wissen, um die Unterbringung meiner beiden Kinder planen zu können. Daher meine Fragen: - Wie lange kann mich mein AG noch rechtens hinhalten ohne Aussage? - Würde ich nach insgesamt fast 5 Jahren EZ ohne Beschäftigung und somit Einkommen (nur 1/2 Jahr 4h/Woche) im Falle einer Beendigung des AV tatsächlich Arbeitslosengeld beziehen, wie mir gesagt wurde? - Falls ich noch mein 3.Jahr EZ ausüben wollte, wäre das 7 Wochen vorher schriftlich zu beantragen, egal ob im Anschluß an die jetzt ablaufenden zwei Jahre oder irgendwann mitten in der neuen Tätigkeit? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe Cornelia
Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 09:40