EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Angenommen mein Kind wird am 18.7. geboren. Ich möchte den 5. LM die Eltenrzeit und das EG unterbrechen das wäre vom 18.12.-17.1. Darf ich bei meinem AG auch beantragen vom 17.12.-17.1. zu unterbrechen? Dann hätte ich nämlich am 17.12. (letzter Tag im 4.LM mit EG+) noch einen Tag mit (wenig) Einkommen statt 0 Einkommen und könnte so meinen EG+ Durchschnitt insgesamt posiitv beeinflussen, denn da zählen ja nur LM mit Einkommen echt größer 0 rein. Das gleiche wäre anschließend wenn ich in der EZ dann TZ arbeite. Ich möchte mit 15 h anfangen später 25 Stunden pro Woche. Muss diese Aufstockung am Monatsersten (oder gar an einem 18.) beginnen oder darf ich den Wechsel beliebig im Monat machen? (um zum Beispiel Wochenenden oder Feiertage optimal zu nutzen)

von Paulinchen83 am 19.02.2020, 16:18



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Hallo, EZ können Sie unterbrechen/ beantragen, wie Sie wollen. Den Rest verstehe ich nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2020



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

???

von Felica am 19.02.2020, 17:04



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Jetzt blickt keiner mehr durch. Viel wenn und aber.... Evtl.... Geht nicht... Ich will .....

Mitglied inaktiv - 19.02.2020, 18:01



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Wirst Du es psychisch aushalten, nicht das absolut, hundertprozentig, auf alle Fälle, ohne Diskussion unzweifelhaft Optimale rauszubekommen?

von Strudelteigteilchen am 19.02.2020, 19:47



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Ich weiß nicht was es daran nicht zu verstehen gibt. Beim EG muss man ja für jeweils einen kompletten LM EG, EG+ oder auch nichts davon beantragen. Die angemeldete Elternzeit beim Arbeitgeber muss damit ja nicht übereinstimmen. Ich will einfach nur wissen ob ich da Änderungen innerhalb der Elternzeit (also Begin Teilzeit, Aufstockung der Teilzeitstunden) zum Monatsersten, zum Begin eines neuen Lebensmonats oder zu einem beliebigen Datum machen darf.

von Paulinchen83 am 20.02.2020, 08:51



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Deine EZ kannst du dem AG mitteilen wie du magst. Das muss nicht nach Lebensmonaten, Kalendermonaten oder Jahren übereinstimmen. Theoretisch kannst du sogar nur einen Tag EZ einreichen - solange du kein EG beziehst. Sobald du das beantragst musst du alle Voraussetzungen erfüllen, sprich darfst also auf keinen Fall über 30 Std die Woche kommen. Urlaub wird aber gewertet als wenn du normal arbeitest, auch Krankentage usw. Davon ab, hast du dem AG einmal die EZ schriftlich mitgeteilt, bist du daran gebunden, jegliche Änderung an dieser muss der AG zustimmen. Mit der Ausnahme Härtefall oder erneuter Mutterschutz. Dein ganzes hin und her bringt aber gar nichts solange du nicht einmal die wichtigste Bedingung kennst, nämlich ob du überhaupt einen Anspruch auf EZ hast, weil dann noch Vertrag. Kläre das und erst dann kannst du alles weitere dir überlegen. Ein AG der dich wirklich behalten will würde das auch verstehen und da entsprechend früh alles mit dir klären. Den auch der weiß das du planen musst und Fristen einzuhalten hast. Unser Kind ist an einem 3ten geboren, EZ habe ich 3 Jahre eingereicht, werde aber aber ab einem 1ten wieder innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Da außerhalb der EG-Bezuges ist das kein Problem. Mir war nicht der Urlaub wichtig, den nehme ich später. Braucht man so oder so immer wenn das Kind in die Betreuung geht. Sondern das die Betreuung gesichert ist, die Einrichtungen nehmen hier nämlich nur im August neue Kinder an.

von Felica am 20.02.2020, 09:29



Antwort auf: EZ Unterbrechung nur in in ganzen Lebensmonaten oder beliebig?

Danke für deine Antwort. Wo du mich allerdings in einem Punkt falsch verstanden hast: Mein Vertrag läuft erst in 3 Jahren aus (mit der Option verlängert zu werden, aber da bin ich einfach unsicher), also ich habe definitiv Anspruch auf EZ. Kinderbetreuung ist bereits gesichert da mein Mann selbstständig ist und zu Hause und zum Glück sowieso nur wenige Stunden arbeitet. Daher bin ich da komplett unabhängig und brauche auch keine extra Urlaubstage. Tagesmutter und Kiga haben wir auch schon für später zusätzlich. Ja, ich mache mir viele Gedanken um zu "optimieren" und natürlich ist mir klar, dass die Lebensmonate abhängig vom Geburtsdatum sind, die EZ/EG-Anträge reiche ich natürlich erst nach der Geburt ein aber da verschiebt sich ja nur alles eintsprechend um paar Tage, es macht natürlich Sinn sich vorher zu überlegen wie man das ungefähr machen möchte. Die von dir genannte EG-Broschüre kenne ich, da ist wirklich (fast) alles sehr ausführlich erklärt, das EG kann man damit sehr gut planen. Das einzige was da nicht explizit stand war ob bei Angestellten der Verdienst im Bezugszeitraum nach dem Zahlungseingangstag geht oder nach den tatsächlichen bzw. vereinbarten Arbeitstagen, die dann auch so in der Lohnabrechnugn stehen. Ich gehe stark aus vom 2. Fall.

von Paulinchen83 am 20.02.2020, 09:41