Hallo Frau Bader,
ich habe für 2 Jahre EZ beantragt (bis 04/2010). Ich möchte jetzt für 17 Std./Woche (2 volle Tage) während der EZ arbeiten (hatte vorher unbefristete Vollzeitstelle).
1. Ist eine Kündigungsfrist zu beachten, wenn ich während der EZ nicht mehr 17 Std. / Woche beim AG arbeiten kann, d.h. Beendigung der TZ aus persönlichen Gründen (z.B. Umzug wegen Jobwechsel des Mannes)?
2. Verfällt die laufende EZ des 1. Kindes, wenn während der 2- bzw. 3-jährigen EZ ein 2. Kind bekomme? Gilt für beide Kinder 3 Jahre EZ?
3. Behält mein Arbeitsvertrag für die Vollzeitstelle Gültigkeit, wenn ich ausschließlich in EZ TZ arbeite?
Vielen Dank und viele Grüße
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 13:25
Antwort auf:
EZ-TZ-weiteres Kind
Hallo,
1. Ja, die vertragliche/ gesetzliche Kü-Frist
2. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
3. Grds. ja, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2009