Hallo ! Was passiert, wenn der MuSchu sich mit dem EZ überschneidet. Bei mir würde eine Überschneidung des alten EZ von ca. 4 Wochen zum neuen MuSchu vorliegen. Muß er dann die restl. 2 Wochen und die 8 Wochen danach bezahlen? Besteht dann auch wieder Anspruch auf anteiliges Weihnachts - u. Urlaubsgeld? Oder muß ich den EZ abbrechen und vorzeitig wieder zu arbeiten beginnen? Danke Toni
Mitglied inaktiv - 30.09.2004, 11:15