Sehr geehrte Frau Bader, Haben Sie herzlichen Dank für Ihr Engagement in diesem Forum. Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und werde mit der Geburt meines Kindes Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden. Während der Elternzeit möchte ich mich selbstständig machen und mir ein zweites Standbein aufbauen. Die angestrebte Tätigkeit hat nichts mit meiner derzeitigen Arbeit zu tun. Meine Fragen: 1. Bedarf es einer Genehmigung durch den AG oder greift hier das Recht auf freie Berufswahl? 2. Muss mein AG seine Ablehnung begründen? zb (dringende) betriebliche Gründe anführen 3. Gibt es Fristen und Formen die hier von beiden Seiten eingehalten werden müssen? Mit freundlichen Grüßen, Nacho88
von Nacho88 am 29.08.2019, 02:15