Frage: EV +WohnungMieten

Hallo Frau Bader, ich mußte vor ca. 2 Jahren die Eidesstattliche VErsicherung abgeben. Mittlerweile ist aber alles bezahlt und der Eintrag beim AMtsgericht gelöscht. Das habe ich auch schriftlich. Jetzt habe ich mich bei einem Wohnungsverwalter um eine Wohnung beworben, für mich und meine zwei Kinder. Obwohl er mich nicht kennt, hat er die Information, daß ich die EV mal abgegeben habe (seine Sekretärin hat sich verquatscht). Auf dem Fragebogen hatte ich allerdings entsprechend mit nein angekreuzt. Woher bekommt ein Wohnungsverwalter solche Informationen? DArf er die überhaupt einholen? Wie lange sind solche Infos in der schufa gespeichert. Wird das dort nicht automatisch gelöscht? Weiß nicht mehr weiter. Wie soll ich denn jemals an eine neue wohnung kommen? Tina

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 10:23



Antwort auf: EV +WohnungMieten

Hallo, und das Amtsgericht führt es doch auch fort, wenn einmal abgegeben.- Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2004



Antwort auf: EV +WohnungMieten

Hallo ! Ja er darf diese Info einholen ! In der Schufa bleibt es 3 Jahre wenn man es nicht löschen läßt ! lG Astrid

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 12:59



Antwort auf: EV +WohnungMieten

Hallo Astrid, wieso darf er das? Muß ich da nicht meine Einverständniserklärung für abgeben und wo macht er das? LG T.

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 23:41



Antwort auf: EV +WohnungMieten

Hallo Astrid, wieso darf er das? Muß ich da nicht meine Einverständniserklärung für abgeben und wo macht er das? LG T.

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 23:41



Antwort auf: EV +WohnungMieten

Hallo ! Er darf das genauso wie die ganzen Versandhäuser auch um zu sehen ob jemand in der Lage ist zu zahlen ! Du mußt das bei der Schufa löschen lassen ! LG Astrid

Mitglied inaktiv - 20.08.2004, 11:05