Sehr geehrte Frau Bader,
am 09.06.2002 wurde mein Sohn geboren,
zuerst habe ich jedoch nur ein Jahr EU beantragt (also bis zum 08.06.2002).
Nun möchte ich noch zwei weitere Jahre EU beantragen.
Meine Frage: Bis wann muß ich dieses meinem AG mitteilen ?!
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.
lg Heike02
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:24
Antwort auf:
EU - wann erneut beantragen ??? - EILT !?
Hallo,
es gibt keine Frist, weil es eine freiwillige Zustimmung des Ag ist. Ich würde es mind. 8 Wo. vorher erfragen. Ein Anspruch besteht nicht,
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2003
Antwort auf:
EU - wann erneut beantragen ??? - EILT !?
Sorry, beantragt ist bis 08.06.2003.
Option auf Verlägerung hatte ich im ersten Antrag vorbehalten.
lg. Heike
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:47