EU endet / Teilzeit+Vollzeit nicht möglich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EU endet / Teilzeit+Vollzeit nicht möglich

Hallo Frau Bader, Mein EU endet Okt.03. Mein AG hat mir 2 Modelle vorgeschlagen, was anderes gibt es nicht. 1. Vollzeit 8-18 Uhr oder oder 2. Teilzeit 13.30 bis 18.30 Uhr beide Modelle sind mir aber nicht möglich weil ich die Kinderbetreuung nicht sicher stellen kann. Ich möchte mein Kind vormittags von 7.45 bis 13.30 Uhr in einen Förderkindergarten für behinderte Kinder geben und auch in dieser Zeit könnte ich arbeiten. Nachmittags haben wir 2x die Woche Krankengymnastik, dann kommen noch Arzttermine hinzu und sonstige Termine die in Verbindung mit der Behinderung meiner Tochter stehen. Ebenfalls muss ich sie auch zu Hause therapieren (KG) damit die bisher erzielten ERfolge sichtbar bleiben. Ich bin alleinerziehend. Wenn ich nun kündige, bekomme ich dann vom Arbeitsamt eine Sperre und bekomme keine Sozialhilfe mehr ? Müßte der AG einer Teilzeitbeschäftigung vormittags zustimmen ? Das Problem ist hier, mein AG will mich eigentlich nicht mehr und nachdem er mich ausgehorcht hat, was denn möglich wäre hat er mir dann eben Modelle vorgeschlagen, die nicht möglich sind. Ich möchte mein Kind nicht den ganzen Tag weggeben, weil ich die Kindeserziehung meinerseits sehr wichtig sehe und ich nicht mein Kind von fremden erziehen lassen will und es nur noch 2-3 Stunden am Tag sehen will. Bitte geben Sie mir doch einen Rat, wie generell bzw. allg. die Lage in einer solchen Situation aussieht. LG Moni

Mitglied inaktiv - 22.02.2003, 02:40



Antwort auf: EU endet / Teilzeit+Vollzeit nicht möglich

hallo moni, lass dir von deinem arbeitgeber die vorgeschlagenen arbeitszeiten schriftlich geben. wenn du das hast, dann kannst du ruhig kündigen und bekommst vom arbeitsamt keine sperre, denn kinderbetreuung ist ein wichtiger grund für eine eigene kündigung, die keine sperre nach sich zieht. habe das selbst grade hinter mir, weil mein arbeitgeber mich auch nur in vollzeit wieder einstellen wollte und mir das natürlich nicht möglich ist. als alleinerziehende eines behinderten kindes hast du da sicher noch mehr grund zu. ob dein arbeitslosengeld noch mit sozialhilfe aufgestockt wird, mußt du dann sehen. das arbeitslosengeld wird jedenfalls auf die stunden berechnet, die du tatsächlich arbeiten könntest (also wohl halbtags). vielleicht bekommst du ja noch unterhalt von ex oder so. wenn du jedenfalls weniger geld hast als jetzt, dann wird das sozialamt sicherlich noch was dazu zahlen. das musst du dann sehen, wenn du den bescheid vom arbeitsamt hast. damit kannst du dann ja zum sozi gehen. wünsche euch beiden jedenfalls alles gute :o) LG stephanie ps.: wenn du noch fragen hast...meine email ist oben angegeben

Mitglied inaktiv - 22.02.2003, 12:33



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