Mein Chef hat mir ans Herz gelegt mich kündigen zu lassen , da ich nach 1.Jahr EU nicht mit der Firma mitwachsen konnte (Entwicklung). Jetzt möchte ich mein 2 beantragtes Jahr nehmen und erst abwarten. Kann mich mein AG kündigen im EU oder erst danach? Und kann ich in dem 2Jahr EU ein vom Arbeitsamt bezahlten Wiedereinstiegslehrgang o.ä. mitmachen? Habe ich nach einer 4.jährigen Firmen-Zugehörigkeit ein Recht auf Abfindung in einer Firma mit weniger als 10 beschäftigten? Wie sieht es mit den Rechten einer Mutter in der Praxis aus?Es wäre nett wenn Sie mir meine Fragen beantworten können... Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 21:07