Guten Tag Frau Bader,
Ich bin in der 7. SSW und von Beruf Physiotherapeutin für Kinder.
Ich bin für 25 Wochenstunden in einer Praxis angestellt und betreue auf selbständiger Basis vier Privatpatienten.
Da ich schon 44Jahre alt bin , nehme ich an, das meine Ärztin mir ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen wird, sodass ich nur wenig arbeiten muss.
Wie verhält es sich mit der selbstständigen Tätigkeit? Ist diese davon auch betroffen oder darf ich die weiter ausüben?
Über eine Antwort wäre ich sehr glücklich,
mfG,
St. H.
von
stef3003
am 13.07.2016, 10:00
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein völliges BV muss nicht sein - zumal Kinder ja primär Krankengymnastik machen, s. hier: http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Ergo-und_Physiotherapie.pdf
Natürlich können Sie die identische Tätigkeit nicht privat weiterführen - das könnte ein Kündigungsgrund sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2016
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Das Alter ist kein Grund für ein BV.
http://m.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
Einfach mal lesen.
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 10:04
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Die Frage war auch eine andere, Hubbeldubbel!
von
stef3003
am 13.07.2016, 11:35
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Lesen bildet. Daher der Link.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass das logischerweise nicht funktionieren kann. Ein und die selbe Tätigkeit... die als AN soll eine Gefahr darstellen und ein BV rechtfertigen und die Tätigkeit als Selbstständige soll keine Gefahr mit sich bringen. Obwohl es die gleiche Tätigkeit ist...?
Lg
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 11:42
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Sehe es wie meine Vorrednerin. Das Alter allein ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Solltest du aber ein Beschäftigungsverbot bekommen, wird sich dieses auf beide Tätigkeiten beziehen (angestellt und selbstständig), da es ja die gleiche Art der Arbeit ist. Nur weil dich die Leute "privat" bezahlen ist das Risiko nicht geringer!
von
chrissicat
am 13.07.2016, 12:33
Antwort auf:
ET 28.2.17, Frage zum Beschäftigungsverbot
Das Alter ist an sich keine Krankheit oder Einschränkung, wenn die Schwangerschaft intakt ist. Von daher besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit für ein BV nur wegen des Alters.
Zumal 25 Wochenstunden nicht zu viel sind.
Wenn ein BV, dann gilt das rechtlich nur für die angestellte Tätigkeit; es entsteht allerdings Erklärungsnot dem Arbeitgeber gegenüber wenn du dieselbe Tätigkeit einmal vom Frauenarzt verboten bekommst und einmal weiter selbstständig ausübst. Das ist nicht logisch. Der AG könnte ein solches BV anfechten.
Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 15:51