Frage: ET=25.07.2016

Hallo, ich möchte die Betreuung unseres Kindes selbst übernehmen und daher bis der Zwerg in den Kindergarten geht zuhause bleiben. Leider werde ich aus den Beschreibungen zur finanziellen Seite nicht schlau. Das Elterngeld bekomme ich für 12 Monate und ab dann? Wie überbrücke ich die weiteren 2 Jahre bis zum Kindergarten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Janina Pfalzgraf

von Janina1987 am 19.01.2016, 18:26



Antwort auf: ET=25.07.2016

Hallo, im ersten Jahr bekommen Sie EG. Danach zahlt der KV Unterhalt. Wenn das nicht reicht, staatliche Hilfe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2016



Antwort auf: ET=25.07.2016

Indem der Vater für die nötige Finanzierung sorgt. Wenn das langt, neben Kindergeld, dann kannst Du die 3 Jahre in Ruhe nutzen. Langt das nicht, müsst ihr prüfen ob evtl für euch die Option besteht mit Wohngeld und/oder erhöhtem Kindergeld. Im absoluten Notfall eben auch Hartz4. Letzteres würde ich mir aber ganz genau überlegen. Den "Stempel" hast Du überall drin. Zudem ist es je nach Berater so, das es Probleme geben kann wenn du eigentlich einen Job hast. Beste Option, der Vater und du teilen sich die Betreuung. Beide geht ihr auf bis zu 30 Std die Woche an Arbeitszeit herunter und wechselt euch dann mit der Betreuung ab. Je nachdem kann man dann auch über Elterngeld plus für die ersten 2 Jahre nachdenken. Geht das alles nicht oder langt es finanziell nicht, wirst Du es machen müssen wie viele andere Frauen und eben das Kind doch früher in die Betreuung geben müssen. Bis zum Kindergarten die Zeit kann man ja auch bestens mittels einer Tagesmutter abdecken oder als Alternative KiTa/Krippe. Kosten sind in den meisten Gemeinden heute ähnlich für die Eltern - wenn beides staatlich gefördert bzw über das Jugendamt.

Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 18:41



Antwort auf: ET=25.07.2016

Wie schon gesagt, Euer Familieneinkommen muss das auffangen dann. Wenn das nicht geht, dann musst Du früher wieder arbeiten. Wohngeld und Kindergeldzuschlag . Je nachdem was der Vater des Kindes verdient. H4 ab eins hier gar nicht mehr, das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung und zumindest Teilzeit kann verlangt werden.

von Sternenschnuppe am 19.01.2016, 19:06



Antwort auf: ET=25.07.2016

Hallo, das Elterngeld kann man entweder für 1 Jahr beziehen oder den Betrag jeweils zu 50 Prozent auf 2 Jahre aufteilen. Nach Ablauf den Elterngeldes gibt es keine regulären Bezüge mehr. In Bayern gibt es noch ein Betreuungsgeld - in anderen Bundesländern nicht mehr. ALG oder Hartz 4 bekommt man nur dann, wenn man sich nicht schuldhaft der Arbeit entzieht. Das bedeutet, dass man nicht Elternzeit nehmen kann, wenn es finanziell nicht geht. Dann muß man nach dem Auslaufen des Elterngeldes in den Job zurückkehren und die Betreuung des Kindes durch die Krippe oder eine Tagesmutter organisieren. Man muß auch nachweisen, dass man sich um eine Betreuung gekümmert hat und eine solche nicht verfügbar ist. Andernfalls verhängen die Ämter i.d.R. eine Sperre für Bezüge. Kurz gefasst - Elternzeit solange möglich, wie man es sich leisten kann. Danach muß man arbeiten gehen.

Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 21:33