Hallo Frau Bader Nochmal zum Thema Erziehnugsgeld.Zur Erinnerung: Lebe mit meinem Freund in getrennten Wohnungen und 300km von einander entfernt.Bruttogehalt vom Parnter liegt über der Grenze des Erziehnungsgeldes.Dadurch enfällt ja das Erziehnungsgeld nach 6 Monaten.Nach der Geburt unseres Kindes,bleibt die Situation wie gehabt.Jeder in seinem Wohnsitz wie jetzt.Kann ich mich dann als allein erziehend melden um das Erziehungsgeld nach den 6 Monaten weiter zukommen?Wir sind ja auf das Geld angewiesen da ich ja 2 Jahre in den Mutterschutzurlaub geh. Vielen Dank....
Mitglied inaktiv - 26.04.2006, 19:29