Ich bin derzeit in der 22 Woche Schwanger und gehe am 15.09.2011 in Mutterschutz. Ab Dezember gehe ich dann in Elternzeit, jedoch geht mein Arbeitsvertrag nur 2 Jahre und endet am 01.04.2012. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mich zu Übernehmen? Ich weiß das der Arbeitgeber verpflichtet ist nach einen zweijährigen befristeten Vertrag den Arbeitnehmer unbefristet zu übernehmen oder nicht mehr zu verlängern aber kann ich trotzdem Antrag auf einen neuen befristeten Vertrag machen, so das ich nicht ins Arbeitslosenverhältnis übergehen muss?
von
Shielay88
am 19.06.2011, 13:31
Antwort auf:
ELternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag?
Hallo,
auch in der EZ kann der Vertrag auslaufen, ohne das der AG Sie übernehmen muss
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
ELternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag?
Maximal 3 befristete vertraege ( insg.2,5jahre) dann entweder laeuft der letzte aus oder man wird in einen unbefristeten uebernommen. Aber das ist von rahmentarifvertrag zu rtv unterschiedlich... Dein vertrag laeuft ganz normal aus und du kannst dich arbeitslos melden, wenn du belegen kannst, das die kinderbetreung geregelt ist. Lg
von
peekaboo
am 19.06.2011, 14:35
Antwort auf:
ELternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag?
Dein AG muss dich nicht übernehmen, auch wenn du in Elternzeit bist.
Selbstverständlich kannst du bei deinem AG, um Verlängerung bzw einen unbefristeten Vertrag bitten.
In den Gesprächen könnt ihr ja auch schon mal ausmachen, wie dein Wiedereinstieg nach der Elternzeit laufen soll...
Aber es ist (aus meiner Erfahrung heraus) unwahrscheinlich, dass er deinen Vertrag irgendwie fortsetzt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.06.2011, 13:38