Frage: ELternzeit Urlaub

Hallo, werden die 6 wochen vor der Geburt und die 8 wochen danach bei meinem Arbeitgeber im Bezug auf resturlaub mit gezählt oder nicht? Danke LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 07:33



Antwort auf: ELternzeit Urlaub

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BErzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2006



Antwort auf: ELternzeit Urlaub

Wird mitgezählt wie ganz normale Arbeitszeit.

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 08:55



Antwort auf: ELternzeit Urlaub

Danke, mein Arbeitgeben sträubt sich nämlich!!!

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 09:13



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