Frage: ELTERNGELD o. ARBEITSLOS MELDEN?

Hallo Frau Bader, Mein befristeter Jahresvertrag geht bis zum 1.Mai 2008, ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen. Muß ich mich arbeitslos melden? Bekomme ich auch wenn ich mich nicht arbeitslos melde Elterngeld? Am 23.1. beginnt mein MS wird der Januar auch zum Elterngeld angerechnet? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 12:09



Antwort auf: ELTERNGELD o. ARBEITSLOS MELDEN?

Hallo, Sie können nur bis zum Ende des Vertrages EG beantragen. Danach erhalten Sie keine Leistung vom AA, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Problematisch ist das wegen der KK. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2008



Antwort auf: ELTERNGELD o. ARBEITSLOS MELDEN?

Muß ich trotzallem Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen auch wenn der Vertrag nur bis 1.Mai 08 geht?

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 12:14



Antwort auf: ELTERNGELD o. ARBEITSLOS MELDEN?

Muß ich trotzallem Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen auch wenn der Vertrag nur bis 1.Mai 08 geht?

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 12:14



Antwort auf: ELTERNGELD o. ARBEITSLOS MELDEN?

Der befristete Arbeitsvertrag läuft ganz normal aus. Arbeitslos melden/ ALG beantragen ist nur dann möglich, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst- d.h. arbeiten kannst (Kindesbetreuung muß gewährleistet sein) und willst. Gruß

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 14:05



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