EG-Bezug bei TZ in ersten 14 Monaten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EG-Bezug bei TZ in ersten 14 Monaten

Hallo, bei uns hat sich für November 2018 Kind 2 gerade angekündigt. Kind 1 ist im Juli 2016 geboren und würde regulär im August 2018 von der Krippe in den KiGa (andere Einrichtung) wechseln. Allerdings hat die Krippe eine Klausel, dass Kind 1 6 Monate nach Geburt von Kind 2 (also im Mai) die Krippe verlassen muss, falls bis dahin nicht beide Eltern wieder berufstätig sind. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs würde Kind 1 2-3 Monate seitens der Gemeinde bei einer TaMu „zwischengeparkt“. Da ich das eine extrem unglückliche Lösung halte, überlege ich, im Mai-Juli TZ in EZ zu arbeiten. Kann ich für diese Monate den EG-Bezug komplett aussetzen und hinten dran hängen? Oder geht nur EG Plus?

von vb123 am 12.03.2018, 15:57



Antwort auf: EG-Bezug bei TZ in ersten 14 Monaten

Hallo, Kind 2 hat doch mit der ganzen Sache nichts zu tun, weil es noch gar nicht geboren ist. Insofern weiß ich nicht, was Sie gemacht hätten, wenn Kind 2 nicht unterwegs gewesen wäre. Außerdem verstehe ich nicht, warum Sie, wenn Kind 1 schon zwei Jahre alt ist, im Mai noch Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: EG-Bezug bei TZ in ersten 14 Monaten

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes kann der Elterngeldbezug beliebig unterbrochen werden (durch Lebensmonate ohne EG-Bezug). Nach dem 14. Lebensmonat gibt es nur noch EG Plus, dieses muss dann ohne Unterbrechung von Vater oder Mutter bezogen werden. Falls du also Mai-Juli 2019 und den EG-Bezug von Kind 2 meinst, ginge es (allerdings nur nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten).

Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 13:33



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