Sehr geehrte Frau Bader, im MuSchuGesetz §11 Abs.2 steht das Verdiensterhöhung , die während oder nach dem Berechnungszeitraum eingetreten sind zu berücksichtigen sind. Bei mir ist es so, das ich Feiertags und Sonn - und Nachtdienste gemacht habe, aber leider in den Berechnungszeitraum weniger gemacht habe. Nach dem Berechnungszeitraum habe ich durch Nacht - und Schichtzulage ca. 100,- € mehr verdient, also genau als meine Schwangerschaft begann - zählen diese denn nicht als Verdiensterhöhung, ich dachte man darf nicht benachteiligt werden? Danke für Ihre Antwort im Voraus. mfg Sandy
Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 19:59