Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Hallo zusammen, mein Sohn ist am 22.01.2018 geboren worden, leider war es mir hier beruflich nicht möglich meine 2 Partnermonate zu nutzen. Nun kam am 05.03.2019 meine Tochter zur Welt und hier konnte ich direkt nach Geburt in Vaterzeit gehen. Jetzt habe ich die Chance Ende März für 2 Monate nachträglich in Elternzeit zu gehen und will dieses gerne für meinen Sohn nutzen aber hier wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, dass dies zwar geht aber ich kein Elterngeld mehr bekomme. Mir war leider nicht bewusst dass dieses nur für die ersten 14 Lebensmonate gezahlt wird. Hätte ich das gewusst hätte ich nach Geburt meiner Tochter die Partnermonate für meinen Sohn genutzt so dass ich jetzt die Partnermonate für meine Tochter nutzen würde. Kann ich hier nachträglich irgendwas tun um irgendwie noch Elterngeld zu bekommen?Kann das geändert werden oder ist der "Zug schon lange im Bahnhof"? Vielen lieben Dank vorab für Hilfe und Ideen. Liebe Grüße

von Rouven am 06.02.2020, 10:44



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Hallo, nein der Zug ist leider, um bei Ihrer Metapher zu bleiben, abgefahren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2020



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Basiselterngeld bekommt man tatsächlich nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Dieser Zeitraum ist für deinen Sohn leider schon sehr lange abgelaufen. Dein Plan hätte aber auch so nicht funktioniert, selbst wenn du noch die beiden Monate deiner Tochter zur Verfügung gehabt hättest. Die beiden letzten Monate, die du noch bei deiner Tochter hättest nehmen können (Lebensmonat 13 und 14) wäre der Zeitraum 05.03.2020 bis 04.05.2020. Wenn du aber erst ab Ende März in Elternzeit gehst, dann hättest du auch hier die letzte Möglichkeit verpasst. Elternzeit muss immer deckungsgleich in Lebensmonaten genommen werden, damit Elterngeld in vollem Umfang gezahlt werden kann.

von Dojii am 06.02.2020, 11:50



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Kann er denn nicht noch 4 Monate Elterngeld Plus nehmen? Und dabei entweder gar nciht doer Teilzeit arbeiten. Das geht doch auch nach den 14 Monaten noch??

von Paulinchen83 am 06.02.2020, 14:58



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Das Problem ist das alle! Monate für das 2. Kind verbraucht sind... 12 Monate mama und 2 durch den Vater... Man hat nur 14 Monate mit Elterngeld zur Verfügung Fur Kind 1 ist der Zeitraum schon lange vorbei

Mitglied inaktiv - 06.02.2020, 15:26



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Er hat doch geschrieben, dass er beim ersten Kind keine Monate genommen hat. Dann könnte er die noch als EG+ nehmen?

von Paulinchen83 am 06.02.2020, 16:00



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

So weit ich weiß muss egplus im 14. Lebensmonat beginnen... Der Zeitraum ist auch vorbei

Mitglied inaktiv - 06.02.2020, 16:15



Antwort auf: Durch Unwissenheit falsch die Partnermonate gewählt, was kann ich tun?

Spätestens im 15. Lebensmonat, aber ja, das ist auch schon lange vorbei.

von Dojii am 07.02.2020, 07:24



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