Guten Tag,
wird der Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle (583Euro in diesem Fall) auch bei einem monatlich deutlich höheren Nettoeinkommen (über 10T Euro Netto) angewandt?
Oder wird hier per Gericht erst die Unterhaltssumme pro Kind bestimmt?
Oder ist dies reine Verhandlungssache der Anwälte?
Vielen Dank vorab!
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 08:37
Antwort auf:
Düsseldorfer Tabelle
Halölo,
das kann der Richter nach Ermessen höher machen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
Düsseldorfer Tabelle
Hallo,
Grundsätzlich ist der Unterhalt eine reine Verhandlungssache zwischen beiden parteien.
Die DT ist ein Hilfs- und Orientierungsmittel das auch von Gerichten und Jugendämtern zur Vereinfachung gerne herangezogen wird.
Sofern man sich also frei verhandelt für beide Seiten befriedigend einigt,. barcuht niemand einen Anwalt oder ein Gericht.
Nur wenn man sich nicht einigen kann, werden Anwälte und Gerichte bemüht.
Es kann also durchaus mehr als 583 EUR geben, wenn:
- "man" sich einigt,
- die Anwälte sich einigen
- oder zuletzt der Richter den Unterhalt festsetzt.
In dieser Reihenfolge.
Viele Grüße
Désirée
Grundsätzlich geht die DT eben "nur" bis zu einem geiwssen Einkommen.
Darüber hinaus "nach den Einzelheiten des Falles".
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 18:38