Frage: Düsseldorfer Tabelle

Guten Tag Frau Bader, laut Düsseldorfer Tabelle muss der Vater meiner Tochter monatlich 247 Euro Unterhaltbn leisten. Ich erhalte aber nur 170 Euro. Mir wurde erklärt, dass die Differenz durch die Halbierung des Kindergeldes entsteht, dessen Gesamtsumme von 154 Euro an mich geht. Ist das normal? Wieso wird das Kindergeld geteilt? Unsere Tochter verbringt jedes zweite WE bei ihrem Vater plus insg. ca. 4 Wochen Ferien im Jahr. Lieben Gruß, Harriet

Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 09:19



Antwort auf: Düsseldorfer Tabelle

Hallo, lesen Sie mal die Anmerkungen der Tabelle. Je nach Verdienstklasse ist das Kindergeld anzurechnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2007



Antwort auf: Düsseldorfer Tabelle

Solange er nicht mind. 135% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe zahlt, kann er das hälftige Kindergeld nicht / nicht voll anrechnen. Schau mal hier: http://www.scheidung-online.de/kigeldunt.html Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 09:47



Antwort auf: Düsseldorfer Tabelle

Hallo, wie alt ist Deine Tochter? Gruß

Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 13:08



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