Frage: Düsseldorfer / Berliner Tabelle

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mitbekommen, dass sich ab Juli die Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer/Berliner Tabelle erhöhen. Ist die schon konkret und wenn ja, kann man die Höhe schon irgendwo nachlesen? Dann noch eine andere Frage. Aller wieviel Jahre muß der Vater meiner Tochter sein Unterhalt offen legen, damit der Unterhalt berechnet werden kann? Ich hatte mal gehört, dass dies aller 2 Jahre möglich wäre, stimmt dies? Vielen Dank im Voraus. MFG Sibs

Mitglied inaktiv - 09.05.2005, 17:12



Antwort auf: Düsseldorfer / Berliner Tabelle

Hallo, wenn sich beim Verdienst was ändert, sonst alle 2 Jahre. Die Tabelle findet man ab Anfang Juli unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2005



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