Frage: dürfen kinder toben?

Hallo ich hab da eine frage...ich bin vor zwei Monaten umgezogen hab einen Sohn von grad acht geworden...er bekommt ab und an Besuch von Kindern und bleiben auch über Nacht hab unter mir eine Frau wohnen mein Sohn ist die ganze Woche über eigentlich ziemlich ruhig und macht wenig Lärm wenn Besuch kommt und es dann mal was lauter wird steht die Frau vor der Tür oder beschwert sich beim vermieter meine Frage ist wie laut dürfen Kinder spielen darf es denn auch mal lauter werden ???ich finde das ein Kind nicht gebremst werden sollte da sie Kinder bleiben sollten und dazu gehört auch mal ein wenig Lärm dazu

von simi6666 am 19.02.2016, 11:12



Antwort auf: dürfen kinder toben?

Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



Antwort auf: dürfen kinder toben?

Also, grundsätzlich ist es so, dass Kinder auch in der Wohnung lauter sein dürfen und die Mitmieter das hinzunehmen haben. Aber aus meiner Erfahrung: In Nachbarschaftssachen nutzt ein Beharren auf die Rechtslage meistens sehr wenig, da es um Gefühle und subjetive Wahrnehmungen geht. Und man muß ja jahrelang miteinander auskommen. Wenn man stur an der Rechtlage festhält, artet das leider oft zu einen Kleinkrieg aus. Daher kann ich nur empfehlen, die Nachbarin zu einem klärenden Gespräch - vielleicht zusammen mit dem Vermieter - einzuladen. In diesem Gespräch würde ich mir anhören was sie genau stört und wann. Vielleicht könntest Du Dir auch mal unten in ihrer Wohnung anhören, wie laut es wirklich ist - es könnte sein, dass das Haus sehr hellhörig ist oder eine Schallbrücke existiert. Im Gegenzug könnte sie sich auch einmal live anschauen wie laut Dein Sohn wirklich ist. Und dann kannst auch Deinen Standpunkt ruhig und sachlich darlegen. Dann könnte man versuchen, einen Kompromiss zu finden - z.B. dass bestimmte Ruhezeiten (Mittagszeit oder Abendzeit) eingehalten werden und vielleicht besonders störende Dinge (auf den Bodenkopfen mit Spielzeug - oder Springen vom Bett) von Deinem Sohn nicht gemacht werden. Mit 8 Jahren ist er ja alt genug, ob das zu verstehen. Letztlich geht es doch darum, für alle eine gute Lösung zu finden, damit man gut zusammen leben kann.

Mitglied inaktiv - 19.02.2016, 14:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Darf mein Ex ohne Zustimmung Fotos der Kinder ins Internet stellen?

Hallo mein Mann und ich haben uns getrennt. Er stellt bei Facebook Fotos der Kinder 2 1/2 Jahre und 9 Monate rein, ich habe ihm gesagt, das ich das nicht möchte, und er die Fotos löschen soll, aber er macht es nicht. Was kann ich machen? Vielen Dank vorab für ihre Antwort


Trennung, Vater möchte die Kinder, was ist zu tun?

Hallo, kurz zu unserer Situation. Ich bin 27 Jahre alt, bin gelernte Kauffrau für Büromanagement und beziehe seit Ende 2019 Bürgergeld. Der Vater der Kinder ist 27 und studiert seit 2018. Mittlerweile ist er im Master und voraussichtlich in 2 Jahren fertig. Unsere Kinder sind (4 Jahre alt und 1,5 Jahre alt). Wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung ...


Mutter-Kinder-Kur-Abbruch wegen 5 Tagen Kalt Wasser und kalte Heizung geht das?

Seit 5 Tagen ist auf meiner Kurklinik kein warm Wasser mehr und keine Heizung. Ich habe jetzt eine Blasenentzündung und mein Sohn hat schlimmen Ausschlag. Die Kurleitung kümmert sich nicht úm die Familien und es erfolgt keine Kommunikation, die Krankenkasse ist auch unfähig sich mit der Kurleitung auseinander zu setzen, ich will heute noch abreisen...


Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, mein Partner und ich sind unverheiratet und habe 2 Kinder. 1,5 und 4 Jahre alt. Ich möchte mich nun trennen und in eine eigene Wohnung mit den Kindern ziehen. Ich betreue die Kinder seit Anfang an Vollzeit. Mein Partner studiert seit Geburt unseres ersten Kindes und ist jetzt im Master. Er stellt sich quer und möchte mir die Kinder ni...


Was sind nichteheliche Kinder im Erbrecht?

Guten Tag Frau Bader, mein Schwiegervater ist verstorben und meine Schwiegereltern hatten ein gemeinsames Testament. Darin sind drei Söhne und eine Tochter erwähnt. Das Erbe verteilt sich auf alle zu gleichen Teilen. Dann folgender Satz: "Für die Erbersatzfolge gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkomme...


Nachbarn/Kinder nehmen keine rücksicht

Schön guten Tag, Wir haben ein fast 3 monate altes Baby was in unserer Wohnung nicht zu ruhe kommt durch die Nachbarn und Kinder (ca.5Jahre und über1Jahr) die unter uns leben. Wir haben die Nachbarn schon drauf angesprochen das Ihre Kinder in vielen sachen einfach zu laut sind. Problematig liegt da drin : das Große kind ist permament am rum trampe...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Rückführung Kinder

Hallo, meine Kinder sind seit 6 Wochen in einer Wohngruppe. Nun hab ich durch Zufall erfahren das eine Rückführung schnell möglich ist mit einem ärztlichen Attest. Ich persönlich nehme seit 3 Monaten ein Antidepressiva und werde spätestens in 2 Monaten endlich eine Tagesklinik besuchen können. Reicht da ein Attest von meiner betreuten Hausärztin (...


Unsere Grundschuldirektorin hat unseren Antrag auf Beurlaubung der Kinder abgelehnt, habe ich noch eine Chance rechtlich?

Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, m...


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...