Frage: Drohung des Arbeitgebers

Hallo! Ich habe ein großes Problem. Damals ging meine alte Firma pleite. Mein AG hatte aber später eine neue Firma gegründet und mich wieder eingestellt. Da ich aber zu dem Zeitpunkt schwanger war, habe ich offen und ehrlich mit ihm darüber gesprochen und er war einverstanden, sah darin kein Problem und stellte mich ein. Leider habe ich nicht schriftlich das er es wusste. Nun bin ich vorzeitig wegen drohender Frühgeburt krankgeschrieben worden. Mein AG war sauer, zahlte nicht das volle Geld (auch nicht als ich Urlaub hatte) und warf mir Faulheit vor. Seinen Beitrag zum Mutterschutz hat er dann wieder geleistet und dann eine Zusatzsumme gezahlt(wobei nicht hervor ging für was). Da es fast meine offenen Gehaltsforderungen betraf (etwas weniger) habe ich das Geld behalten - steht mir doch auch zu mein Gehalt oder? Nun verlangt mein AG das Geld aber zurück und droht mir mit Gericht wenn ich es nicht überweise (gibt mir eine Frist vin zwei Tagen). Als ich auf meine offenen Gehaltsforderungen zu sprechen kam, blockte er ab und meinte da kann ich lange warten, denn schließlich hat er mir einen Job gegeben obwohl ich schwanger war und möchte dieses doch als Tolleranz hin nehmen. Ist das rechtens oder wie muss ich mich verhalten? Kann er klagen? LG Maja

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 10:20



Antwort auf: Drohung des Arbeitgebers

Liebe Maja, klagen kann er. Aber es wird nichts dabei rauskommen. Ihnen steht auch in der SS das normale Gehalt zu, egal, ob er von der SS wußte oder Sie ein Beschäftigungsverbot hatten. Wenn es sich tatsächlich um eine Krankschreibung handelt, muß er nur 6 Wo. zahlen, danach die KK. Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt, was er ausgesprochen hat. Ansosnsten hilft Ihnen hier das Gewerbeaufsichtsamt. Und: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002



Antwort auf: Drohung des Arbeitgebers

Hallo! Ich habe solche einen ähnlichen Fall. Es ist nicht rechtens das der AG seine Zahlungen unterläßt (du kannst Dich ans Gewerbeaufssichtsamt wenden), aber ob er drohen darf weiß ich auch nicht genau. LG nancy

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 12:24



Antwort auf: Drohung des Arbeitgebers

Was soll er also einklagen? Wenn er klagt, verklage ihn geradewegs auf Nachzahlung Deines ausstehenden Gehaltes.

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 15:45



Antwort auf: Drohung des Arbeitgebers

Erstens: Wenn er es Toleranz nennt, Dich einzustellen, "obwohl" Du schwanger warst, dann sagt er damit doch gleichzeitig, daß er wußte, daß Du schwanger warst. Oder? Und zweitens, was hat das mit Toleranz zu tun, eine Schwangere einzustellen? Daß Du in absehbarer Zeit ausfallen würdest, mußte ihm klar sein, nun kam das eben etwas früher und dauert länger. (Nebenbei bemerkt, alles Gute!) Wenn jemand bei der Einstellung eines Angestellten Toleranz beweist, dann wäre das meiner Meinung nach in Bezug auf irgendeinen "Makel" an der Person, und als das kann man eine Schwangerschaft ja wohl nicht bezeichnen. Der Typ hat ja wohl 'ne Meise... Alles Gute, Katja

Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 17:55



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